Freitag, 5. Mai 2017

Mutter entführt Kind nach Polen u. Politik der Väterdiskriminierung

Franzjörg Krieg hat gestern schon zwei Artikel veröffentlich, die sehr lesenswert sind.


Mutter entführt Kind nach Polen

Nach langer Trennung und bitteren Jahren des Suchens, Hoffens und
Bangens: Unser Vorsitzender Thomas Karzelek hat seine geliebte kleine
Tochter Lara, heute 7 Jahre alt, wiedergefunden. Lara ist 2014 von ihrer
polnischen Mutter entführt und wie eine Gefangene gehalten worden: in totaler Isolation und unter schlechten, ärmlichen Bedingungen. [ ... ]
Seit einiger Zeit ist Lara – deprimierend genug – von der Entführerfamilie in einem Waisenhaus im niederschlesischen Liegnitz untergebracht. Vater und Tochter sind überglücklich, sich wieder in den Armen zu halten.


Doch das Drama ist längst nicht zu Ende. Die polnischen Behörden behindern Laras Heimkehr nach Berlin – obwohl Rechtslage und Rechtsprechung diese eindeutig fordern. Die deutschen Behörden unterstützen den Vater nicht. So muß er seinen Kampf um Laras Entlassung aus dem Waisenhaus zu ihrem legalen Wohnort allein weiterführen.
http://sos-childabduction.eu/de/unkategorisiert/spendenaufruf-lara-kehrt-heim/
WELT vom 03.05.2017


Der zweite Beitrag von Franzjörg ist etwas trockener.  Er befasst sich mit der

 Politik der Väterdiskriminierung

Betrachtet man die familienrechtliche Situation in den europäischen Staaten, muss man feststellen, dass die Bevorzugung von Müttern und die Diskriminierung von Vätern gerade in Deutschland besondere Aggressivität aufweist.
Dies führte schon zu vielen Verurteilungen deutscher familiengerichtlicher Entscheidungen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als menschenrechtswidrig.
Die derzeitige Vehemenz der Diskussion um das sogenannte „Wechselmodell“ – besser: die Doppelresidenz – hatte schon einen nur wenige Jahre alten Vorläufer in der Diskussion um das Sorgerecht für nicht eheliche Väter. Vor 10 Jahren wurde die Diskussion um Väterrechte (eigentlich war es eine Diskussion darüber, ob ein Kind nur ein „Elter“ oder tatsächlich zwei Eltern haben darf) mit ähnlicher emotionalisierter blinder Schärfe geführt wie heute die Auseinandersetzung um die Doppelresidenz. Ein Blick in die Foren zum Thema ist aufschlussreich.
Sogar das BVerfG blamierte sich noch 2003 mit seiner Entscheidung vom 29.01. zur alleinigen Sorgeberechtigung deutscher nicht ehelicher Mütter. Die Begründung von damals wurde allgemein als schwach erkannt und gründete auf einer kühnen Vermutungskaskade. Es war klar, dass nicht sachbezogen und wissenschaftlich lauter argumentiert wurde, sondern dass in üblicher familienrechtspraktischer Diktion ein Vorurteil fortgeschrieben werden sollte.
Als 2010 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte diesem Treiben ein Ende setzte und Deutschland eine schallende Ohrfeige erteilte, korrigierte das BVerfG eilig und tarnt seither diese Blamage mit der Aussage, dass es 2010 nicht ehelichen Vätern den Weg zur Gemeinsamen Sorge eröffnet hätte. Ja, das hat es schon – aber nicht durch eigene Einsicht, sondern erst nach Prügel aus Straßburg. Schließlich musste damit das BVerfG zugeben, dass es 7 Jahre zuvor menschenrechtswidrigen Unsinn geurteilt hatte.
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