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Mittwoch, 3. Mai 2017

Über Sinn und Unsinn von Kriminalstatistiken

Moin!
Mark Smith hat vor ein paar Tagen auf Man-Tau aus aktuellem Anlass über Männerbashing anhand von Kriminalstatistiken gebloggt.
Irgendwelche Femigruppen und nicht zuletzt auch die grünbraune Partei versuchen ja gern dieselben als "objektiven Beweis" anzuführen, daß Männer nahezu alle Verbrechen begehen würden, Frauen praktisch gar keine.
Zur Abdichtung dieser ähm "Logik" werden dann notfalls noch die Belegungszahlen der Gefängnisse hinzugenommen und zack, ist das feministische Weltbild erfüllt.
Männer schlecht/Frauen gut und fettich ...

Horst Schmeil, der Altmeister in der Szene der mit dem Themenbereich befassten, hat einen Kommentar unter den Artikel gesetzt, den ich im Volltext zitiere, weil er mal eben aus dem Stehgreif diese Argumentationsweise ad absurdum führt. Dabei berücksichtigt er noch nicht mal die reichlich großen Dunkelfelder und deren Hintergründe, sondern zeigt lediglich "mal eben" die Unseriosität desbezüglicher Absolutzahlenspielchen auf:

Sich auf die Kriminalstatistik zu stürzen ist wenig ergiebig, weil diese Statistik nur zeigt, wieviel Strafanzeigen erstattet wurden. Diese Anzeigen werden danach gefiltert, ob sie überhaupt einen mit Strafe bedrohten Hintergrund haben. Die verbliebenen Anzeigen, etwa 2 Drittel, werden dann von der Staatsanwaltschaft mit Hilfe der Polizei auf Tatbestandsmerkmale geprüft, die dazu führen müssen, dass die Ermittlungsergebnisse dem Strafrichter zur Eröffnung eines Hauptverfahrens vorgelegt werden. Wird die Hauptverhandlung zugelassen, werden immer noch eine erhebliche Zahl von Freisprüchen und Einstellungen die Folge sein. Rechtfertigungsgründe, Schuldausschließungsgründe, Verbotsirrtümer usw. senken dann noch einmal die Ergebnisse. Hinzu kommen Fehlurteile, die in manchen Kategorien bis zu 40 % betragen sollen (Dunkelziffer).
So wurden in den letzten fünf Jahren des 20. Jahrhunderts jährlich ca. 30.000 Anzeigen wegen Kindesmissbrauch in der Kriminalsttistik aufgeführt. Die Zahl der an die Staatsanwaltschaft geleiteten Verfahren lag bei etwa 20.000, die der zu Hauptverhandlungen zugelassenen Ermittlungsverfahren lagen bei ca. 10.000 Fällen, davon gab es ca. 2000 Verurteilungen, fast alles Männer/Väter aufgrund von Falschbeschuldigungen in Familienrechtsverfahren. Die u.a. Wormser Prozesse, bei denen 26 Menschen angeklagt waren und davon etwa die Hälfte für zweieinhalb Jahre in U-Haft waren, ergab wie im Nordhausener Prozess gegen ein Lehrerehepaar, dass alle unschuldig waren und sein mussten. Die Hysterie dieser Zeit hat jedoch dazu geführt, dass die Behauptungen als Beweis gewertet wurden.
Zum Vergleich: Mord und Totschlag war mit ca. 1000 Verurteilungen die kleinste Gruppe der verurteilten Straftaten.
Sinnvoller ist es, statt der Kriminalstatistik die Statistik der Verurteilungen zu bewerten.

Wohl überflüssig zu erwähnen, daß auch die Verurteilungszahlen 
A - ein Hellfeld sind und

B - durch asymmetrische Rechtsprechung zustande kommen