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Samstag, 6. Mai 2017

Welttag der genitalen Selbstbestimmung

Gerade auf Lotoskraft gefunden. 
 
Lotosritter schreibt dazu:
Zur Erinnerung: am Sonntag, den 7. Mai ist der Welttag der genitalen Selbstbestimmung. Während die Mädchenbeschneidung in der westlichen Welt durchgängig geächtet ist und hierzulande als Genitalverstümmelung gilt und somit strafrechtlich verfolgt wird, ist die Jungenbeschneidung nach wie vor ausdrücklich erlaubt und in keiner Weise politisch geächtet. Deshalb erinnere ich hier an diesen wichtigen Tag. Dementsprechend twitterte ich:
„Hunden darf der Schwanz nicht kupiert werden. Doch Jungs dürfen straflos beschnitten werden!“.
Die Propaganda für Jungenbeschneidung ist stark. Sie ist selten so dämlich wie die von Alice Schwarzer, die behauptete, dass Jungenbeschneidung deswegen notwendig wäre, weil Männer sich ihr Genital nicht waschen und somit Frauen infizieren. Als würden Frauen sich ihr Genital öfters waschen als Männer. Es gibt jedoch in der westlichen Welt eine Industrie für Frauenhygiene, die sich einen Riesenmarkt geschaffen hat, um spezielle Hygieneprodukte für das weibliche Genital anzubieten. Beim Mann reicht halt immer noch Wasser und Seife.
Doch ebenso passend zum Welttag der genitalen Selbstbestimmung wirbt die WHO für Jungenbeschneidung in Schwarzafrika, um dort die HIV-Rate zu reduzieren. Das ist leider noch dämlicher als der Einwurf von Alice Schwarzer, wie das Ärzteblatt indirekt feststellte (siehe hier). Es berichtet über massive Proteste gegen das angelaufene Programm der WHO, um in Afrika reihenweise Jungengenitale zu verstümmeln. Ich twitterte dazu, zum diesjährigen Welttag:
„Kondome schützen vor HIV und keine verhornte Glans“.
Das heißt, das Programm der WHO ist nicht nur eine jungen- und männerfeindliche Genitalverstümmelung, sondern dient auch der Verbreitung von HIV in Schwarzafrika. Wann endlich begreift es der Westen, dass weder die armen Negerkinder in Afrika, noch die armen Jungen hierzulande die koloniale Bevormundung irgendwelcher dumpfbackigen Sesselfurzerinnen aus irgendwelchen klimatisierten Büros benötigen, sondern für die Entwicklung ihrer erotischen Liebesfähigkeit und damit ihres Menschseins ein intaktes Genital?

Hier geht es zur deutschen Seite zum Welttag der genitalen Selbstbestimmung.

Weiterlesen auf Lotoskraft.
WWDOGA2015

Meike Beier schreibt dazu auf Intaktiv:
In diesem Jahr feiert das sogenannte Kölner Urteil das erste kleine Jubiläum: Fünf Jahre ist es her, seit das Kölner Landgericht im Jahr 2012 die medizinisch unnötige Vorhautamputation bei einem Jungen für unrechtmäßig erklärte. Mit dem Worldwide Day of Genital Autonomy (Welttag der genitalen Selbstbestimmung) soll auch 2017 wieder an diese zukunftsweisende Entscheidung erinnert werden.
MOGiS e. V., intaktiv e. V. und zahlreiche weitere deutsche und internationale Organisationen rufen daher auf zu einer
Kundgebung in Köln am Sonntag, dem 07.05.2017
Beginn: 12:30 Uhr, Landgericht, Luxemburger Str. 101
Zentrale Kundgebung: 14:00 Uhr, Wallrafplatz am WDR-Funkhaus
Schwerpunkt Beschneidungsprogramme in Afrika
Inhaltlicher Schwerpunkt sind in diesem Jahr die Beschneidungsprogramme in Afrika, in deren Rahmen Männer, Jungen und männliche Babys für einen angeblichen und äußerst zweifelhaften Schutz vor einer HIV-Infektion beschnitten werden.
MOGiS e. V. hat in diesem Zusammenhang afrikanische Menschen- und Kinderrechtsaktivisten, die Widerstand gegen diese Beschneidungsprogramme leisten, nach Köln eingeladen.  Für die Reisekosten bittet der Verein um Spenden. intaktiv hat dieses Projekt bereits mit 200 € unterstützt.
Fachtagung in Düsseldorf
Am Tag nach der Kundgebung, Montag, dem 08.05.2017, findet von 9:00-18:00 im Universitätsklinikum Düsseldorf eine Fachtagung zu „Jungenbeschneidung in Deutschland – Eine Bestandsaufnahme“ statt.
Die von der Ärztekammer Nordrhein anerkannte Tagung möchte aus den entsprechenden Fachbereichen auf aktuellem Wissens- und Forschungsstand informieren und dem kontroversen Thema eine Plattform für einen sachlich fundierten und respektvollen Dialog mit allen Interessierten bieten.

Freitag, 5. Mai 2017

BuFoMä übt Kritik am Jungenbeschneidungsgesetz!

Man mag es nicht glauben!
Ausgerechnet das BuFoMä vom Kirchenbonzen Martin Rosowski kritisiert die Lex MGM!
Ich traue der Sache nicht, dafür hat das BuFoMä 2012 bei der Durchwinkung des Gesetzes zur legalen Verstümmelung von Jungen zu verbissen geschwiegen. Haben die "Bundesforisten" nicht erst 2015 versucht, den derzeitigen Genderkongress mittels übler Nachreden zu verhindern? Wenn ich mich recht erinnere, war es Rosowski, der alte Choleriker, persönlich, der da wilde Pöbeleien in die Welt getrötet hat.
Egal, plötzlich scheint da ein Sinneswandel stattzufinden, jedenfalls findet man es dort seltsamerweise mit einem Mal nicht mehr gut, kleinen Jungs die Vorhaut ohne Betäubung abzusäbeln und sie für das ganze Leben zu brandmarken.


Genderama schreibt dazu:

2. Hey, es gibt positive Entwicklungen im Bundesforum Männer! Dort wurde jetzt nach vier Jahren endlich ein Positionspapier zur Genitalverstümmelung bei Jungen vorgelegt, das in untypischer Deutlichkeit formuliert ist:
Das Bundesforum Männer als Interessenvertretung von Jungen und Männern fordert den Schutz von Jungen auf körperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung. Dazu gehört, dass alle Jungen das unveräußerliche und unteilbare Menschenrecht haben, mit intakten Genitalien das Erwachsenenalter zu erreichen, wie es auch Mädchen durch einen eigenen Strafrechtsparagraphen gesetzlich zugesichert wurde. Die Umsetzung dieses Ziels wird gefährdet durch medizinische Eingriffe bei meist entwicklungsphysiologisch normalen oder, falls Beschwerden vorliegen, meist auch nicht-operativ behandelbaren Vorhautengen, durch diverse kulturelle und/oder religiöse Traditionen sowie durch ästhetisch, hygienisch, angeblich präventiv oder auch sexualfeindlich motivierte Eingriffe.

Ein Gesetz wie der seit dem 12.12.2012 gültige §1631d BGB, der Kinder eines Geschlechtes in ihren universellen Grundrechten einschränkt und erheblichen Risiken aussetzt, kann in einem den allgemeinen Menschenrechten und dem Gleichheitsgrundsatz verpflichteten Rechtsstaat dauerhaft keinen Bestand haben.


Das klingt doch schon mal sehr gut! Tatsächlich klingt es genau nach dem, was wir bösen Maskulisten schon seit Jahren sagen. Das Bundesforum spricht sogar, vielleicht erstmalig, von einer "substantiellen Benachteiligung von Jungen aufgrund ihres Geschlechts", führt im verlinkten Text eine Reihe vernünftiger Belegquellen auf und stellt sinnvolle Fragen wie diese: "Sollten Religionsgemeinschaften vermehrt Riten entwickeln, bekannt machen und verwenden, welche die Essenz erhalten ohne diesen körperlich irreversiblen Eingriff?"

Dieses Papier ist ein starker und mutiger Schritt nach vorne. Bleibt zu hoffen, dass wir Maskulisten beim Ansprechen noch vieler weiterer Probleme den Vorreiter spielen und das Bundesforum nach den üblichen Anfeindungen gegen uns schließlich doch noch hinterher gezuckelt kommt.

Mittwoch, 3. Mai 2017

Jungenbeschneidung in Deutschland

Jungenbeschneidung in Deutschland
Eine Bestandsaufnahme

Die Tagung ist eine anerkannte Fortbildungsveranstaltung der Ärztekammer Nordrhein und wurde mit 8 Fortbildungspunkten zertifiziert.
08.05.2017, 09:00 - 18:00 Uhr
Hörsaal 13B, Universitätsklinikum Düsseldorf

     


                    Jungenbeschneidung in Deutschland

Am 7. Mai 2017 jährt sich zum fünften Mal der Tag der Verkündung des sogenannten „Kölner Beschneidungsurteils“. Das Kölner Landgericht bewertete darin eine medizinisch nicht-indizierte operative Vorhautentfernung an nicht-einwilligungsfähigen Jungen als eine strafbare Körperverletzung.

Während dieses Thema vorher eher in juristischen und medizinischen Fachkreisen diskutiert worden war, entstand hierdurch eine kontroverse öffentliche Debatte. Vertreter von Religionsverbänden empfanden es als einen Angriff auf ihre Religion und Kultur. Von diversen Ärzteorganisationen, Menschen-, Frauen- und Kinderrechtsverbänden hingegen wurde es als Impuls für den Kinderschutz ausgelegt und die Einsetzung eines Runden Tisches gefordert. Der Deutsche Gesetzgeber gestattete Eltern schon wenige Monate später im dafür neu geschaffenen §1631d BGB, aus jeglichem Grunde in eine medizinisch nicht notwendige Vorhautentfernung ihres Sohnes rechtswirksam einzuwilligen.

Betroffene suchen zunehmend Rat und Hilfe bei Medizinern, Psychologen und Beratungsstellen. Häufig ist dort über Anatomie, Funktion und Entwicklung der männlichen Vorhaut sowie mögliche negative Folgen ihrer Entfernung noch wenig bekannt. Unsere Gesellschaft steht erst am Beginn, auch der genitalen Autonomie von Jungen die notwendige Beachtung zuzugestehen.

Die Fachtagung „Jungenbeschneidung in Deutschland“ möchte aus den entsprechenden Fachbereichen auf aktuellem Wissens- und Forschungsstand informieren. Es gilt, diesem kontroversen Thema eine Plattform für einen sachlich fundierten und respektvollen Dialog mit allen Interessierten zu schaffen.

Wir laden Sie herzlich ein und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Für die Veranstalter
Prof. Dr. Matthias Franz