Diese aktuelle Entscheidung des BGH beantwortet eine Reihe von Fragen zum Wechselmodell, die in der Literatur diskutiert worden sind, und schafft die in der Praxis erforderliche Klarheit.Weiter geht es bei Daubner
BGH, Beschl. v. 11.01.2017 – XII ZB 565/15
Im Fall des Wechselmodells haben i.d.R. beide Elternteile für den Barunterhalt des Kindes einzustehen. Der Unterhaltsbedarf bemisst sich nach den beiderseitigen Einkommen der Eltern und umfasst die infolge des Wechselmodells entstehenden Mehrkosten.
Sachverhalt: Der Antragsgegner ist der Vater der im April 2001 und im Februar 2007 geborenen Antragsteller, die rückständigen und laufenden Kindesunterhalt geltend machen. Die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern, die in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft zusammengelebt hatten, vereinbarten nach ihrer Trennung die Betreuung der Kinder im paritätischen Wechselmodell.
Unterhaltsbedarf bemisst sich nach den beiderseitigen Einkommen der Eltern
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Freitag, 5. Mai 2017
Barunterhalt des Kindes beim Wechselmodell durch beide Elternteile und Einbeziehung der Mehrkosten
Auf Familienrecht.de ( Daubner ) wird ein neuer BGH-Entscheid zum Barunterhalt bei paritätischer Doppelresidenz besprochen:
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Donnerstag, 4. Mai 2017
BGH „entdeckt“ eine neue Verjährungsregel und nimmt einem Scheinvater sein Recht
Gefunden auf dem Kuckucksvaterblog
( Dank an Max Kuckucksvater für seinen unermüdlichen Einsatz - und den eingedickten Guavensaft, war lecker 😋 )
In einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs
hob dieser ein Urteil des OLG Düsseldorf auf und gelangte dabei zu
einer haarsträubenden Urteilsbegründung. Denn laut BGH beginne die
gesetzliche Verjährungsfrist von drei Kalenderjahren zwar grundsätzlich
ab der Feststellung der Vaterschaft an zu laufen, kann im Ausnahmefall aber auch vorher schon beginnen.
Scheinväter sollten Unterhaltsregressansprüche gegen den tatsächlichen
Vater des Kuckuckskindes daher auf keinen Fall auf die lange Bank
schieben.
Im entschiedenen Rechtsstreit hatte ein
geschiedener Ehemann von dem Liebhaber seiner Frau Regress für
geleistete Kindesunterhaltszahlungen gefordert. Im Oktober 1998 hatte
die Ehefrau ein Kind bekommen, der Mann war im Glauben, der Vater zu
sein. Er kam daher auch die ganzen Jahre für den Unterhalt des Kindes
auf. 2008 trennte sich jedoch das Paar, die Scheidung erfolgte im März
2010. Der Mann hatte nun begründete Zweifel, ob er tatsächlich Vater des
Kindes ist. Er leitete daher bereits im Februar 2009 ein
Vaterschaftsanfechtungsverfahren ein. Vor dem Jugendamt räumte die
Mutter ein, dass sie damals in der
Empfängniszeit Sex mit mehreren Männern hatte. An die Namen könne sie
sich aber nicht erinnern. Der Scheinvater hatte jedoch einen konkreten
Verdacht. Er verlangte von dem mutmaßlichen Liebhaber seiner Frau für
die Zeit vom Oktober 1995 bis November 2008 die Rückerstattung des
Kindesunterhalts, den er für das Kind aufgebracht hatte.
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Montag, 1. Mai 2017
My-Firetag
Wollte ich doch gestern noch soo viel posten ....
Pustekuchen, manches davon finde ich heute schon nicht mehr wieder.
Egal, dafür habe ich endlich herausgefunden, wieso die Kommentarfunktion hier nicht lief. War, resp. ist, ein Bug in Blogger/Blogspot, der offenbar schon seit einigen Jahren nicht gefixt wird, w.h.: eingebettete Kommentare, wohlmöglich mit direkter Antwortfunktion, kann man sich von der Backe putzen, is nich und feddich ...
Und die Sicherheitsabfrage ausschalten geht auch nicht.
Na immerhin, kommentieren ist jetzt möglich, wenn auch nur über ein extra-Popupfenster und unter lustiger Erratung von ein paar Verkehrsschildern, Bergen oder Schaufenstern ( irgendwer scheint das für ein ganz tolles Spiel zu halten ).
Da müßt Ihr jetzt durch, wenn Ihr Euren Senf zu meinem Gekritzel abgeben wollt ( Schulternzuck, isso ...).
Ich werde die Tage mal schauen, wie man hier ein Kontaktformular reinbastelt, das scheint mir mittelfristig sowieso die bessere Alternative zu sein. Trotzdem Schade, hätte ich gern mal 'ne Weile getestet, allein schon um zu sehen, wie lange es dauert, bis irgendwer einen Schietsturm anzettelt ( alle lieben Fiete, you know? ).
So, was gab es gestern noch, was ich unbedingt posten wollte?
Ach so, da war als erstes der Rant von Lutz Bierend, auf Fatherleft, der so sanft anfängt, dann aber heftig zulegt:
Pustekuchen, manches davon finde ich heute schon nicht mehr wieder.
Egal, dafür habe ich endlich herausgefunden, wieso die Kommentarfunktion hier nicht lief. War, resp. ist, ein Bug in Blogger/Blogspot, der offenbar schon seit einigen Jahren nicht gefixt wird, w.h.: eingebettete Kommentare, wohlmöglich mit direkter Antwortfunktion, kann man sich von der Backe putzen, is nich und feddich ...
Und die Sicherheitsabfrage ausschalten geht auch nicht.
Na immerhin, kommentieren ist jetzt möglich, wenn auch nur über ein extra-Popupfenster und unter lustiger Erratung von ein paar Verkehrsschildern, Bergen oder Schaufenstern ( irgendwer scheint das für ein ganz tolles Spiel zu halten ).
Da müßt Ihr jetzt durch, wenn Ihr Euren Senf zu meinem Gekritzel abgeben wollt ( Schulternzuck, isso ...).
Ich werde die Tage mal schauen, wie man hier ein Kontaktformular reinbastelt, das scheint mir mittelfristig sowieso die bessere Alternative zu sein. Trotzdem Schade, hätte ich gern mal 'ne Weile getestet, allein schon um zu sehen, wie lange es dauert, bis irgendwer einen Schietsturm anzettelt ( alle lieben Fiete, you know? ).
So, was gab es gestern noch, was ich unbedingt posten wollte?
Ach so, da war als erstes der Rant von Lutz Bierend, auf Fatherleft, der so sanft anfängt, dann aber heftig zulegt:
Wechselmodell als Standard? – Wie utopisch!
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