Samstag, 1. Juli 2017

Gericht schützt kinderfeindlichen Hetzpamphletisten?



Auch in Ösiland haben die Kinderhändler großen Einfluss und manipulieren offenbar sogar erfolgreich gegen einen der ihren angestrengte Strafprozesse!



Neun Jahre ist es her, daß ein sog."Gutachter", der durch Scharlatanerien und Fälschungen viele Kinder schwerst beschädigt hat, für seine Straftaten angezeigt wurde.
Zunächst wurde mal gar nichts unternommen, um den Mann zu stoppen, er konnte weiterhin ungehindert für Gerichte gegen seine Opfer hetzen.
Vor vier Jahren wurde dann wenigstens mal offiziell ein Gerichtsverfahren eröffnet.
Es gab ein Gutachten eines tatsächlichen Sachverständigen - Prof. Max Steller - dazu, das dem Gericht aber - warum auch immer, eine schlüssige Begründung scheint es dazu nicht zu geben - offenbar nicht ausreichte.
Vielleicht nicht zuletzt, weil es vernichtend für diesen Angeklagten ausfiel, welcher, soweit bekannt, auch in D. ausgiebig sein Unwesen trieb, da die deutschen Gerichte den österreichischen in Punkto Akzeptanz des Kinderhandelsgeschäfts schon traditionell in nichts nachstehen und sich gern Gefälligkeitspamphlete schreiben lassen, wie es ja auch in meinem eigenen Fall gleich zweimal gemacht wurde.


Das Gericht verlangte, daß noch ein Zweitgutachten angefertigt wird. Dann aber "stellte man fest" ( ha ha! ), daß die damit beauftragte Sachverständige am zuständigen Gericht in Salzburg nicht als solche eingetragen ist. 
Anstatt das nun nachzuholen, entzog man ihr den Auftrag wieder und bestellte einen anderen "Experten".
Man schaute aber wieder nicht in die eigene Liste der dort anerkannten Experten, sondern wiederholte den Fehler einfach. Ob der neue Gutachter jetzt in Salzburg eingetragen wird, oder man wieder Zeit schinden und den Prozess noch weiter verschleppen will, ist noch ungeklärt. Auffällig ist aber, daß der nun bestellte angebl. Experte einfacher Psychotherapeut ist, also zur Begutachtung aussagepsychologischer Problematiken im Strafprozess wohl kaum ausreichend ausgebildet sein dürfte. Es bleibt also abzuwarten, ob man - vielleicht so in ein bis drei Jahren, oder so - "rein zufällig" bemerkt, daß der neue ja, "leider, leider", auch nicht geeignet für das überflüssige Zweitgutachten ist.

Wenn Ihr mich fragt, kann da eigentlich nur noch extrem boshafter Vorsatz vorliegen, da man von einer Richterin, ja sogar von ihrer Sekretärin, wohl soviel Sachkenntnis im eigenen Beruf verlangen kann, daß sie die Möglichkeit, ob derjenige überhaupt für sie arbeiten kann, überprüfen. Zumal das mittels der im eigenen Haus vorliegenden Liste der dort zugelassenen, eine Sache von allerhöchstens für Minuten und selbstverständliche, alltägliche Gewohnheit sein dürfte. Oder eben diese Möglichkeit einrichten ( die Sekretärin kann das dann natürlich nicht, aber für die Richterin sollte das sicherlich gar kein Problem sein ), was auch kein besonderes Problem gewesen wäre.

Kurzum: ES STINKT GEWALTIG, was diese Richterin, Gabriele Glatz, da veranstaltet!

Die Kinderrechtsseite Kindergefühle.at verlinkt zu einem Artikel aus der Zeitung "Krone", den ich ganz frech einfach mal für Euch abfotographiert habe ( liebe "Kronisten", seid bitte so nett und zeigt mich nicht an dafür ):

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